Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erkundigen sich nach den Versicherungsbedingungen für eine ambulante Psychotherapie. (Wie viele Stunden werden übernommen? Ist ein Gutachterantrag nötig?).
Anschließend folgt eine ausführliche Erhebung der Symptomatik, relevanter biografischer Ereignisse und bestehender Ressourcen. Gemeinsam erarbeiten wir die Ziele, die Sie erreichen möchten und halten diese schriftlich fest, um im Verlauf den Fortschritt zu prüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Die Sitzungsfrequenz richtet sich nach Ihrem Bedarf. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Nach Absprache können Doppelsitzungen durchgeführt werden. Dies ist bei bestimmten Interventionen (u.a. EMDR) sinnvoll.
In unserem Kennenlerngespräch erhalten Sie erste Impulse für mögliche Veränderungen sowie eine Darstellung möglicher Interventionen, die für Sie passend sein können. Entscheiden Sie sich für ein Coaching, erarbeite ich auf Wunsch einen zeitlich begrenzten Behandlungsplan entsprechend ihres Bedarfs, um Ihnen Planungssicherheit zu geben. Es ist auch möglich, Termine unregelmäßig, ganz nach aktuellem Bedarf, zu vereinbaren.
Für eine reine Diagnostik (z.B. einer adulten ADHS) sind meist zwei Sitzungen notwendig, zwischen denen Sie zuhause Fragebögen ausfüllen. Sie erhalten anschließend eine ausführliche Erläuterung, sowie einen Befundbericht.
Psychotherapie: Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Ich arbeite in privater Praxis, so dass keine Abrechnungsmöglichkeit mit der gesetzlichen Krankenverischerungen möglich ist.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist in der Regel unproblematisch. Die Kostenübernahme muss aber im Allgemeinen zuvor bei der Krankenkasse beantragt werden. Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte.
Die Preise für Beratung und andere Selbstzahlerleistungen (z.B. ADHS Diagnostik) orientieren sich ebenfalls an der aktuellen Gebührenordnung.